Page 32 - LogReal.Direkt_Ausgabe-1.2025
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Logistikimmobilien































                       Bürokratieabbau im Mietrecht

                       Textform ersetzt Schriftform


                       bei Gewerbemietverträgen                                                                    © iStock.com/skynesher

        Von Dr. Hans Felix
          Schäfer, MRICS



                      Langfristige Mietverträge bedurften bis zum 31.12.2024  Laufzeit vorzeitig gekündigt werden. Diese Regelung
                      der Schriftform. Diese Vorgabe musste unter Beachtung  sorgte regelmäßig für erhebliche Rechtsunsicherheit und
                      umfangreicher Rechtsprechung streng eingehalten wer-  bürokratischen Aufwand.
                      den, um das erhebliche Risiko einer vorzeitigen Kündi-  Mit Inkrafttreten des Bürokratieentlastungsgeset-
                      gung zu vermeiden. War beispielsweise ein Mietvertrag  zes IV entfällt dieses strenge Schriftformerfordernis. Ab
                      formunwirksam, weil wesentliche Vertragsbestandteile  2025 ist ausreichend, wenn wesentliche Vertragsinhalte
                      nur mündlich vereinbart oder nachträglich nicht schrift-  auf einem „dauerhaften Datenträger“ festgehalten sind.
                      lich dokumentiert wurden, konnte er trotz vereinbarter  Damit genügt nun der Austausch per E-Mail, PDF oder
                      fester Laufzeit vorzeitig mit gesetzlicher Kündigungsfrist  Messenger-Diensten.  Dies  erleichtert  Vertragsabschlüsse
                      gekündigt werden.                            erheblich und ermöglicht kurzfristige Anpassungen und
                          Für dieses seit Jahrzehnten kontrovers diskutierte  Nachträge auf einfachem elektronischen Wege.
                      Thema tritt nun eine entscheidende Neuerung in Kraft:
                      Ab dem 01.01.2025 genügt für den Abschluss und die Än- Chancen und Risiken der Neuregelung
                      derung langfristiger Gewerbemietverträge die Textform.
                      Für bestehende Mietverträge gilt eine Übergangsfrist von  Die Textform bietet deutliche Vorteile: Vertragsabschlüs-
                      einem Jahr. Diese Änderung bedeutet eine erhebliche Ver-  se und Änderungen können deutlich schneller erfolgen,
                      einfachung und mehr Flexibilität für Vermieter und Mie-  und auch der administrative Aufwand reduziert sich si-
                      ter. Zugleich entstehen jedoch neue Herausforderungen,  gnifikant, da auf postalischen Versand oder handschrift-
                      sowohl im laufenden Mietverhältnis als auch bei der Ver-  liche Unterschriften verzichtet werden kann. Die Parteien
                      äußerung vermieteter Gewerbeimmobilien.      können flexibler agieren und ihre Kommunikation unmit-
                                                                   telbar und digital dokumentieren.
                      Mehr Flexibilität                                Dennoch bringt die Neuregelung auch Risiken mit
                                                                   sich.  Insbesondere  die  bisher  geltende  „Einheit  der  Ur-
                      Bisher mussten Gewerbemietverträge einschließlich aller  kunde“, wonach alle wesentlichen Vertragsbestandteile
                      Anlagen schriftlich verfasst und eigenhändig unterzeich-  eindeutig zusammengefasst sein mussten, könnte künftig
                      net sein. Verfehlten Vertragsparteien diese formalen Vor-  problematisch werden. Bislang ist ungeklärt, ob dieses
                      gaben, etwa durch mündliche Nebenabreden oder fehlen-  Prinzip bei Nutzung der Textform weiter Bestand haben
                      de Unterschriften, konnte der gesamte Vertrag trotz langer  wird. Unklarheiten könnten entstehen, wenn wichtige


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