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Logistikimmobilien

                      Nutzung überlassenen Gemeinschaftsflächen bzw. Nut-  und die damit verbundenen Kosten in das Risiko des Mie-
                      zungen der Außenanlagen hinreichend bestimmbar sein.  ters zu stellen. Aus Sicht des Mieters gilt es, entweder den
                      Werden nach Abschluss des Mietvertrages abweichende  Vermieter zur Herrichtung bzw. Anpassung der Immobi-
                      Regelungen über die konkrete Nutzung des Mietgegen-  lie bzw. der Einholung von notwendigen Genehmigungen
                      stands und/oder der Gemeinschaftsflächen getroffen,  zu verpflichten oder alternativ selbst die Verantwortung
                      die nicht im Mietvertrag oder einem seiner schriftform-  hierfür zu übernehmen. Aus Sicht des Mieters ist dann
                      gerechten Nachträge enthalten sind, kann dies als Ver-  zu prüfen, welche Risiken bestehen, dass die konkrete
                      stoß gegen das Schriftformerfordernis des Mietvertrages  Nutzung nicht umgesetzt werden kann und ob für diesen
                      gemäß  §  550  BGB  bewertet  werden.  Rechtsfolge  eines  Fall ein Rücktrittsrecht vom Mietvertrag erforderlich ist
                      entsprechenden Verstoßes ist die vorzeitige Kündbarkeit  oder ob die offenen Fragen vor Vertragsabschluss geklärt
                      des langfristigen Mietvertrages innerhalb der gesetzlichen  werden können. Wird ein entsprechendes Rücktrittsrecht
                      Kündigungsfristen.                           oder eine aufschiebende Bedingung vereinbart, empfiehlt
                                                                   es sich, die Nichtausübung des Rücktrittsrechts bzw. den
                      2. Noch zu errichtender Mietgegenstand       Eintritt der aufschiebenden Bedingung in einem Nachtrag
                                                                   zum Mietvertrag zu dokumentieren, um etwaige Zweifel
                      Insbesondere vor dem Hintergrund der zuvor angespro-  an der Wirksamkeit des Mietvertrages auszuräumen, was
                      chenen Thematik der schriftformgerechten Gestaltung  aus Vermietersicht insbesondere im Falle eines Verkaufs
                      von Mietverträgen zur Vermeidung einer vorzeitigen  der Immobilie von Bedeutung sein kann.
                      Kündbarkeit des Mietverhältnisses stellen sich besonde-  Soweit einige wesentliche Themen des Mietvertrages
                      re Anforderungen an die Vertragsgestaltung. So wird in  über Logistik- und Industrieimmobilien mit Schwerpunkt
                      vielen Fällen der Anmietung vor Bauerrichtung bzw. Fer-  auf der Dokumentation des Mietgegenstandes und des-
                      tigstellung die endgültige Flächengröße noch nicht fest-  sen Nutzung. Im folgenden Teil 2 dieses Beitrags werden
                      stehen bzw. bekannt sein. Hinzu kommt, dass sich die ur-  weitere Aspekte, insbesondere die Betriebskosten, die In-
                      sprünglich im Mietvertrag angegebenen Flächen im Laufe  standhaltung und Instandsetzung sowie die Rückgabe des
                      der Bauphase noch verändern, sei es durch vom Vermieter  Mietgegenstandes behandelt.
                      veranlasste Änderungen oder durch Mieterwünsche.                            (Wird fortgesetzt)
                          Auch die Qualität des Mietobjekts steht häufig noch
                      nicht in vollem Umfang fest. Eine detaillierte Definition
                      der Beschaffenheit sollte aber in jedem Fall – wie regel-
                      mäßig – dem Mietvertrag beigefügt werden, z.B. in Form
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                      einer Baubeschreibung. Diese sollte mit der des Bauunter-
                      nehmens identisch sein. Aber auch dieser Standard kann
                      sich während der Bauausführung ändern. Diese und ande-
                      re Punkte sollten spätestens unmittelbar nach der Überga-
                      be in einem schriftformgerechten Nachtrag dokumentiert
                      werden, um den endgültigen Übergabezustand festzuhal-
                      ten und dem Risiko einer Kündigung wegen Nichteinhal-  Dr. Hans Felix Schäfer MRICS ist Rechtsanwalt/Part-
                      tung der Schriftform entgegenzuwirken.         ner in der internationalen Kanzlei Rimôn. Er berät seit
                                                                     vielen Jahren nationale und internationale Mandanten
                      3.  Mieterspezifische Nutzung                  im Immobilienwirtschaftsrecht mit Schwerpunkt auf
                        Geeignetheit des Mietgegenstands und         Logistik- und Industrieimmobilien.
                        erforderliche Genehmigungen
                                                                     www.rimonlaw.de/mitarbeiter/hans-felix-schaefer
                                                                     felix.schaefer@rimonlaw.de
                      In vielen Fällen wird bei einem noch zu errichtenden Miet-
                      objekt, aber auch bei Bestandsgebäuden zu prüfen sein, ob
                      die vom Mieter tatsächlich beabsichtigte Nutzung mit der
                      Qualität des Gebäudes und der vorliegenden Baugeneh-
                      migung oder sonstigen öffentlich-rechtlichen Rahmen-
                      bedingungen, z.B. aus einem Bebauungsplan, überein-
                      stimmt. Aus Sicht des Vermieters gilt es, dem Mieter klar
                      zu kommunizieren und im Mietvertrag zu dokumentie-
                      ren, welche Nutzung die Immobilie z.B. im Hinblick auf
                      Lagergut, Lärmimmissionen oder Verkehrsfrequenzen zu-
                      lässt und die Verantwortung für die konkrete Nutzbarkeit
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