Page 28 - LogReal.Direkt_Ausgabe-3.2024
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Logistikimmobilien




            Probleme bei



            Vertragsverhandlungen





             Teil 1: Mietgegenstand und Nutzung




































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           Von Dr. Hans Felix Schäfer

           Vertragsverhandlungen zum Abschluss von Mietverträgen  wirft, stellen sich bei der Vermietung an mehrere Mieter
           über Logistik- oder Industrieflächen sind häufig komplex  (Multi Tenant) größere Problemstellungen. Bereits bei
           und mit einer Vielzahl von potenziellen Diskussions-  der Erstvermietung einer Teileinheit oder Teilfläche ei-
           themen verbunden. Die Herausforderungen ergeben sich  ner Multi-Tenant-Immobilie muss überlegt werden, wel-
           aus den spezifischen Anforderungen der Mietparteien so-  che Flächen von mehreren oder allen Mietern benötigt
           wie den rechtlichen und wirtschaftlichen Rahmenbedin-  werden. Diese sind dann als Gemeinschaftsflächen bzw.
           gungen.                                      Gemeinschaftsnutzflächen auszuweisen. Hinzu kommen
               Im Rahmen dieses zweiteiligen Beitrags werden eini-  ggf. mieterspezifische Nutzungsrechte an den Außenan-
           ge der wesentlichen Regelungsbereiche und Gestaltungs-  lagen. Dies betrifft insbesondere Zufahrten, Stellplätze,
           empfehlungen zusammengefasst, die in der Praxis neben  Treppenhäuser, aber auch technische Anlagen, die der
           den rein kommerziellen Aspekten, z.B. zum Mietzins und  gesamten Liegenschaft dienen, wie z.B. der Sprinklertank.
           zur Laufzeit, berücksichtigt werden sollten:   Gleichzeitig ist darauf zu achten, dass auch die jeweiligen
                                                        Nutzungsrechte der einzelnen Mieter an diesen Gemein-
           1.  Mietgegenstand                           schaftsflächen sowie die Kostentragung für Reinigung,
            Miet- und Gemeinschaftsflächen              Wartung, Instandhaltung und Instandsetzung klar gere-
                                                        gelt sind. Hierzu sind stets aussagekräftige (Plan-)Unter-
           Ein häufiges Thema bei der Gestaltung von Mietverträ-  lagen als Anlagen zum Mietvertrag erforderlich.
           gen ist bereits die Definition des Mietgegenstands. Wäh-  Dies ist im Übrigen nicht nur aus funktionalen und
           rend die Vermietung eines einzelnen Gebäudes an einen  wirtschaftlichen Gründen  bedeutsam.  Auch  aus  rechtli-
           einzelnen Mieter (Single Tenant) weniger Probleme auf-  cher Sicht müssen das Mietobjekt und die zusätzlich zur


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