Page 28 - LogReal.Direkt_Ausgabe-3.2024
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Logistikimmobilien
Probleme bei
Vertragsverhandlungen
Teil 1: Mietgegenstand und Nutzung
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Von Dr. Hans Felix Schäfer
Vertragsverhandlungen zum Abschluss von Mietverträgen wirft, stellen sich bei der Vermietung an mehrere Mieter
über Logistik- oder Industrieflächen sind häufig komplex (Multi Tenant) größere Problemstellungen. Bereits bei
und mit einer Vielzahl von potenziellen Diskussions- der Erstvermietung einer Teileinheit oder Teilfläche ei-
themen verbunden. Die Herausforderungen ergeben sich ner Multi-Tenant-Immobilie muss überlegt werden, wel-
aus den spezifischen Anforderungen der Mietparteien so- che Flächen von mehreren oder allen Mietern benötigt
wie den rechtlichen und wirtschaftlichen Rahmenbedin- werden. Diese sind dann als Gemeinschaftsflächen bzw.
gungen. Gemeinschaftsnutzflächen auszuweisen. Hinzu kommen
Im Rahmen dieses zweiteiligen Beitrags werden eini- ggf. mieterspezifische Nutzungsrechte an den Außenan-
ge der wesentlichen Regelungsbereiche und Gestaltungs- lagen. Dies betrifft insbesondere Zufahrten, Stellplätze,
empfehlungen zusammengefasst, die in der Praxis neben Treppenhäuser, aber auch technische Anlagen, die der
den rein kommerziellen Aspekten, z.B. zum Mietzins und gesamten Liegenschaft dienen, wie z.B. der Sprinklertank.
zur Laufzeit, berücksichtigt werden sollten: Gleichzeitig ist darauf zu achten, dass auch die jeweiligen
Nutzungsrechte der einzelnen Mieter an diesen Gemein-
1. Mietgegenstand schaftsflächen sowie die Kostentragung für Reinigung,
Miet- und Gemeinschaftsflächen Wartung, Instandhaltung und Instandsetzung klar gere-
gelt sind. Hierzu sind stets aussagekräftige (Plan-)Unter-
Ein häufiges Thema bei der Gestaltung von Mietverträ- lagen als Anlagen zum Mietvertrag erforderlich.
gen ist bereits die Definition des Mietgegenstands. Wäh- Dies ist im Übrigen nicht nur aus funktionalen und
rend die Vermietung eines einzelnen Gebäudes an einen wirtschaftlichen Gründen bedeutsam. Auch aus rechtli-
einzelnen Mieter (Single Tenant) weniger Probleme auf- cher Sicht müssen das Mietobjekt und die zusätzlich zur
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