Page 20 - LogReal.Direkt_Ausgabe-2.2024
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Logistikimmobilien


           Vertraglich verankerte







           Nachhaltigkeit Von Dr. Hans Felix Schäfer

           Der Fortschritt grüner  Miet verträge in der Praxis




           Grüne Mietverträge sind in der Immobilienwirtschaft,  durch konkrete Verbindlichkeiten ergänzt. Ich möchte
           auch im Bereich der Logistik- und Industrieimmobilien,  nachfolgend einige Beispiele nennen, die mir in der Be-
           auf dem Vormarsch. Diese Entwicklung ist das Ergebnis  ratung von Mietverträgen im Bereich der Logistik- und
           eines wachsenden Bewusstseins für Nachhaltigkeit und  Industrieimmobilien häufiger begegnen:
           ökologische Verantwortung, das von Mietern und Eigen-
           tümern gleichermaßen gefordert wird.         Energieeffizienz/Smart Meter
               Die ersten Ansätze zu grünen Mietverträgen wurden
           bereits vor mehr als zehn Jahren entwickelt. Anfangs wur-  Es gibt mittlerweile zahlreiche Regelungen zur Duldung
           den diese Klauseln nur zögerlich in die Praxis umgesetzt.  von Smart Metern und zur Erhebung von weiteren Um-
           Die meisten der früheren Verträge enthielten allenfalls  weltdaten,  z.B.  zu Abwasser  und  Abfall.  Dadurch  kann
           unverbindliche  Absichtserklärungen  zu  Nachhaltigkeit  der Wärme- und Energiebedarf und die Auswirkungen
           und Energieeffizienz, die rechtlich wenig Verbindlich-  der Nutzung der Immobilie auf verschiedene Umwelt-
           keit hatten.  Mittlerweile werden  in der Rechtsberatung  aspekte genauer analysiert werden. Da der Vermieter diese
           jedoch immer häufiger „grüne“ Mietvertragsregelungen  Daten zur Umsetzung eigener Nachhaltigkeitsziele be-
           angefragt.                                   nötigt, aber in vielen Fällen auch der Mieter Interesse an
               Ähnlich wie in den Anfangsjahren der grünen Miet-  diesen Daten hat, gelingt oft eine entsprechende Vereinba-
           verträge enthalten auch die heutigen Vertragsmuster meist  rung in den Mietvertragsverhandlungen. Gleichwohl gibt
           immer noch eine allgemeine Klausel, in der sich beide Par-  es aber auch Fälle, in denen sich Mieter einer entsprechen-
           teien versichern, gemeinsam Nachhaltigkeitsstandards zu  den Regelung unter Hinweis auf den Datenschutz bzw.
           verfolgen. Diese eher unverbindlichen und für die Aus-  den Schutz ihres Geschäftsmodells verweigern. Dies kann
           legung anderer Regelungen des Mietvertrags relevanten  insbesondere dann problematisch sein, wenn es mehrere
           Formulierungen werden mittlerweile immer häufiger  Mieter am Standort gibt und ein Austausch von Daten







































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