Page 48 - LogReal.direkt_Ausgabe_4_2018
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: : Logistikimmobilien
                                Unten                   Mittelfristig  werden wir  dadurch erleben, wie  in den


                                                        urbanen Gebieten neue gewerbliche Immobilienarten
                                                        entstehen – wobei es wahrscheinlich keinen „typischen“
                                                        urbanen Park geben wird. Letztlich wird es von der Regi­
                                                        on beziehungsweise der Kommune und damit verbun­
            Cross-Dock,  den den möglichen Nachfragern abhängen, welche Nut­
                oben Kita?                              Auch  die  wirtschaftliche  Diversifikation  des  jeweiligen
                                                        zungskombinationen auf wie vielen Etagen entstehen.

                                                        Standorts und die mieterseitige Nachfrage spielen eine
                                                        wichtige Rolle.
                                        Von Martin Birkert
                                                        Bereits jetzt lassen sich jedoch die wichtigsten Tendenzen
                                                        – und damit die zentralen Herausforderungen – ableiten:
          Seit Jahren hat sich die Politik zum Ziel gesetzt, die in­ Wie sollten Zufahrt und Andienung idealerweise gestal­
          nerstädtische Nachverdichtung voranzutreiben. Aus die­ tet werden, wenn mehrere Geschosse als Logistikfläche
          sem Bestreben heraus entstand im vergangenen Jahr die  genutzt werden? Mit welchen alternativen Liefermetho­
          Baugebietskategorie „Urbane Gebiete“, die zudem die  den wie E­Bike oder StreetScooter muss die Immobilie
          Bereiche  Wohnen und Gewerbe stärker durchmischen  kompatibel sein, um das beste Resultat in puncto Verkehr
          soll. Wer nachschlagen möchte, wird im Paragraphen 6a  zu erzielen? Welche Mischnutzungen vertragen sich im
          BauNVO in der neuen Fassung fündig.           täglichen  Betrieb  und welche  nicht?  Welche  Umwelt­
                                                        und Designaspekte müssen erfüllt werden, damit die Im­
          Wichtige Unterschiede im  Vergleich zum klassischen   mobilie sich nahtlos in ein Wohngebiet einfügt und die
          Mischgebiet sind eine Erhöhung der zulässigen Lärmwer­ Akzeptanz von Nachbarn und Kommunen erreicht?
          te um drei Dezibel tagsüber sowie eine angestrebte hö­
          here Geschossflächenzahl (GFZ). Die Bebauung soll also  Um diese Fragen zu beantworten und der Komplexität
          kompakter ausfallen. Essenziell ist jedoch auch, dass in  dieser neuen Immobilien Herr zu werden, sollten Projekt­
          einem urbanen Gebiet keine festen Quoten für Wohnen  entwickler  und  Investoren  aus  der  Immobilienbranche
          oder Gewerbe existieren – anders als in Mischgebieten,  gemeinsam mit den politischen Akteuren in den Dialog
          wo mindestens 50 Prozent der Fläche für gewerbliche  treten. Es gilt, Lösungen zu definieren, wie sich die politi­
          Nutzungen vorgesehen ist.                     schen Zielsetzungen der urbanen Nachverdichtung und
                                                        Nutzungsmischung wirtschaftlich in die  Tat umsetzen
          Projektentwicklern im Gewerbesegment kann genau  lassen.
          dieser Punkt gefährlich werden. Prinzipiell besteht die
          Möglichkeit, dass Gewerbeflächen zugunsten von Wohn­
          flächen  aufgegeben  werden.  Entweder, weil  das urba­
          ne Gebiet vorwiegend als Wohngebiet entwickelt wird,
          oder aber, weil bisherige Gewerbegebiete unterteilt und
          stückweise in Urbane Gebiete umgewandelt werden. Be­
          sonders realistisch ist diese Gefahr, wenn es noch keinen
          festen Bebauungsplan für die entsprechenden Areale
          gibt.


          Für die Entwickler von Gewerbeimmobilien ergeben sich
          durch die Baurechtsnovelle jedoch auch Chancen: So ist
          es beispielsweise in urbanen Gebieten möglich, gemischt
          genutzte Multi­Level­Objekte in zwei­ bis fünfgeschos­
          siger Bauweise (und mit entsprechend viel Geschoss­
          fläche) zu entwickeln. Denkbar wäre etwa, Unter­ und
          Erdgeschoss eines Neubaus als Cross­Dock zu entwerfen
          und dieses dann mit weiteren Flächen für Büros, für ein
          Ärztehaus oder auch eine Kindertagesstätte zu über­
          bauen.
                                           Martin Birkert,
                            Head of Land Development, SEGRO

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