Page 8 - LogReal.Direkt_Ausgabe-5.2024
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Titelthema
Das Gesetz regelt u.a. folgende Sachverhalte neu:
» Technische Anforderungen an den Bau, die Beschaf-
fenheit und die Ausrüstung von Kraftfahrzeugen mit
autonomen Fahrfunktionen,
» Prüfung und Verfahren für die Erteilung einer Be-
triebserlaubnis für Kraftfahrzeuge mit autonomen
Fahrfunktionen durch das Kraftfahrt-Bundesamt,
» Regelungen in Bezug auf die Pflichten der am Betrieb
der Kraftfahrzeuge mit autonomer Fahrfunktion
beteiligten Personen,
» Regelungen in Bezug auf die Datenverarbeitung beim
Betrieb der Kraftfahrzeuge mit autonomer Fahrfunk-
tion,
» Ermöglichung der (nachträglichen) Aktivierung
automatisierter und autonomer Fahrfunktionen bereits
typgenehmigter Kraftfahrzeuge („schlafende Funktio-
nen“),
» Anpassung und Schaffung von einheitlichen Vorschrif-
ten zur Ermöglichung der Erprobung von automati-
sierten und autonomen Kraftfahrzeugen.
Zugleich soll die Automobilwirtschaft ihre Anstrengun-
gen zum autonomen Fahren intensivieren. Wie verein-
bart, will die Industrie die Erprobungsmöglichkeiten am
Standort Deutschland konsequent nutzen, um automati-
sierte und autonome Fahrzeuge „erlebbar“ zu machen –
gerade auch im ländlichen Raum.
Soweit der aktuelle gesetzgeberische Rahmen.
Woran arbeiten die Lkw-Hersteller?
MAN testet seit Oktober 2023 auf der A9 im Rahmen
des Projektes ATLAS-L4 (Automatisierter Transport zwi-
schen Logistikzentren auf Schnellstraßen im Level 4).
Daimler testet schon länger und will bereits 2027
in Serie gehen. Volvo hat einen serienreifen
Level 4-Truck vorgestellt, der in Zusammen-
arbeit mit ehemaligen Google-, Tesla- und
Uber-Mitarbeitern konzipiert wurde. Un-
klar ist, wann er auf den Markt kommen
soll. Das Stockholmer Unternehmen
Einride AB hat im November 2018 zu-
sammen mit Schenker den Startschuss
für fahrerlose Transporte in Jönköping ge-
geben. Seit Mai 2019 verkehrt der Einride-
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