Page 22 - LogReal.Direkt_Ausgabe-6.2023
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Logistikimmobilien




































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          ESG und EU-Taxonomie:
          Die neuen rechtlichen Weichen-



          stellungen für Logistikimmobilien






           Von Dr. Hans    Die europäische Immobilienwirtschaft und damit auch  ordnung gilt eine wirtschaftliche Tätigkeit als ökologisch
           Felix Schäfer  die Assetklasse Logistik- und Industrieimmobilien stehen  nachhaltig, wenn sie einen wesentlichen Beitrag zu einem
                      vor großen Veränderungen. Diese resultieren aus neuen  oder mehreren Umweltzielen leistet, ohne andere Ziele
                      regulatorischen Anforderungen und steigenden Um-  wesentlich zu beeinträchtigen.
                      weltanforderungen. Die Themen ESG (Environmental,   Die Taxonomie soll auch die Fragmentierung des
                        Social, Governance) und die EU-Taxonomie spielen bei  Marktes für Nachhaltigkeitssiegel im Finanzsektor besei-
                      dieser Neuausrichtung eine zentrale Rolle. Nachhaltigkeit  tigen und das so genannte „Green Washing“ verhindern
                      und die Einhaltung ökologischer und sozialer Standards,  – die Praxis, Finanzprodukte grüner darzustellen, als sie
                      bekannt unter dem Kürzel ESG, haben in den letzten Jah-  tatsächlich sind. Insgesamt gibt es sechs ökologische Ziele:
                      ren erheblich an Bedeutung gewonnen. Im Zentrum der  »  Klimaschutz,
                      neuen europäischen Regulierung steht die EU-Taxono-    » Anpassung an den Klimawandel,
                      mie, deren Ziel es ist, Investitionen in nachhaltige Projekte  »  nachhaltige Nutzung und Schutz der Wasser- und
                      zu lenken und die Transparenz für Investoren zu erhöhen.  Meeres ressourcen,
                          Was ist die EU-Taxonomie? Die EU-Taxonomie  »  Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft,
                      ist ein Klassifizierungssystem, das definiert, welche wirt-    » Vermeidung und Verringerung der Umweltverschmut-
                      schaftlichen Aktivitäten als ökologisch nachhaltig gelten.   zung sowie
                      Sie bietet klare und einheitliche Kriterien, um Investiti-    » Schutz und Wiederherstellung der biologischen Viel-
                      onsentscheidungen im Einklang mit den Umweltzielen   falt und der Ökosysteme.
                      der EU zu erleichtern. Nach Art. 3 der Taxonomie-Ver-



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