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Logistikimmobilien
tung geht, sollte im Rahmen der Verhandlungen im Einzelnen festgelegt
werden. Dr. Hans Felix Schäfer MRICS ist Rechtsanwalt/Part-
Beim sogenannten „Double-Net-Mietvertrag“ übernimmt der
Vermieter nur die Instandhaltung, Instandsetzung und Erneuerung von ner in der internationalen Kanzlei Rimôn. Er berät seit
vielen Jahren nationale und internationale Mandanten
Dach und Fach, der Mieter hingegen die Instandhaltung, Instandset- im Immobilienwirtschaftsrecht mit Schwerpunkt auf
zung und Schönheitsreparaturen im Inneren des Mietobjekts. Dies ist Logistik- und Industrieimmobilien.
natürlich nur eine grobe Einteilung, die sehr unterschiedlich gewichtet
werden kann. Insbesondere die technischen Anlagen sollten im Einzel- www.rimonlaw.de/mitarbeiter/hans-felix-schaefer
nen aufgeführt und der Verantwortung einer der beiden Vertragsparteien felix.schaefer@rimonlaw.de
zugeordnet werden. Dabei empfiehlt es sich durchaus, die bereits für die
Betriebskosten vorgesehene Matrix um die Zuständigkeit für die Instand-
haltung, Instandsetzung und Erneuerung hinsichtlich der tatsächlichen
Durchführung und der Kostentragung zu erweitern.
Aus Vermietersicht ist bei der Ausgestaltung gleichzeitig darauf zu
achten, dass die Übertragung der Verantwortung nicht gegen die Regeln
der Inhaltskontrolle für Allgemeine Geschäftsbedingungen verstößt.
So ist die Übertragung von Dach und Fach auf den Mieter im Gewer-
beraummietvertrag regelmäßig unzulässig, es sei denn, es handelt sich um
einen Fall des Immobilienleasings.
3. Rückgabe der Mietsache –
Zustand, Rückbau und Nutzungs änderung
Die Rückgabe der Mietsache am Ende der Mietzeit ist ein sensibler Punkt,
der häufig zu Streitigkeiten führt, insbesondere wenn der Zustand der
Mietsache bei Vertragsende nicht klar definiert ist oder der Mieter wäh-
rend der Mietzeit Veränderungen an der Mietsache vorgenommen hat.
Der Mietvertrag sollte daher eindeutig festlegen, in welchem Zu-
stand die Mietsache bei Vertragsende zurückzugeben ist. Üblicherweise
wird vereinbart, dass der Mieter die Mietsache in einem „vertragsgemä-
ßen Zustand“ zurückzugeben hat. Was darunter genau zu verstehen ist,
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sollte im Mietvertrag möglichst konkret beschrieben werden. Als Basis-
regelung empfiehlt sich jedenfalls ein ausführliches Übergabeprotokoll,
in dem der Zustand der Mietsache bei Übergabe und gegebenenfalls vor- Logistikpartner
handene Mängel dokumentiert werden.
Ein häufiges Diskussionsthema ist auch der Rückbau von Einbau- . Umbau
ten oder baulichen Veränderungen, die der Mieter während der Mietzeit . Sanierung
vorgenommen hat. Im Mietvertrag sollte daher genau geregelt werden, ob .
und in welchem Umfang der Mieter verpflichtet ist, diese Veränderungen Erweiterung
bei Vertragsende zu entfernen und den ursprünglichen Zustand der Miet-
sache wiederherzustellen.
Fazit
Betriebskosten, Instandhaltung, Instandsetzung und die Rückgabe der
Mietsache sind zentrale Themen, die bei der Gestaltung von Gewerbe- .
mietverträgen für Logistik- und Industrieflächen besondere Aufmerk- . Alles aus einer Hand
samkeit erfordern. Sorgfältig ausgehandelte Verträge, die die Interessen Schlüsselfertig
beider Parteien berücksichtigen, tragen wesentlich dazu bei, spätere Strei- . Bauconsulting
tigkeiten zu vermeiden und eine für alle Beteiligten zufriedenstellende . Deutschlandweit
Lösung zu finden.
Tel: 02865 - 43 99 541
E-Mail: info@bib-generalbau.de
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