Die Bundesregierung hat das Gesetz zum autonomen Fahren mit der Erlaubnis zum (zweithöchsten) Level 4-Betrieb verabschiedet. Im öffentlichen Straßenverkehr darf im Regelbetrieb vollautomatisch gefahren werden kann, örtlich begrenzt auf einen festgelegten Bereich. Autonomes Fahren setzt eine flächendeckende digitale Infrastruktur und ein reibungsloses Funktionieren der Hard- und Softwarekomponenten in den Fahrzeugen voraus.


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