Fortsetzung der Gleisanschluss-Förderung
Mit der Richtlinie zur Förderung des Neu- und Ausbaus, der Reaktivierung und des Ersatzes von Gleisanschlüssen sowie weiteren Anlagen des Schienengüterverkehrs (Anschlussförderrichtlinie) vom 20. Januar 2021 hat das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) nicht nur die Voraussetzungen für die Fortführung der Gleisanschlussförderung über das Jahr 20 hinaus geschaffen, sondern auch den Katalog der förderfähigen Maßnahmen deutlich gegenüber der ersten Förderrichtlinie aus dem Jahr 2004 erweitert. So sind seit 2021 auch Multifunktionale Anlagen für den Umschlag Schiene/Straße sowie Zuführungs- und Industriestammgleise zu Gleisanschlüssen förderfähig.